Gesetzgeber zahlt Zuschuss für Einbau von Treppenlift

6. Juni 2010
By admin

Nach Aussage von Marktexperten, müssen bis 2020 mindestens 800000 Wohnungen altersgerecht angepasst oder neu erbaut werden. Diese notwendigen Umbauten kosten viel Geld. Seit Mai 2010 können nun Privatleute einen Antrag beim Bundesbauministerium stellen, um für altersgerechte Umbaumaßnahmen einen Zuschuss zu erhalten. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, im Einzelfall aber auch Mieter.

Grundvoraussetzung ist, das der Antragsteller mindestens 6000 €uro investiert. Als Zuschuss erhält der Antragsteller fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei max. 2500 €uro pro Wohneinheit. Das zuständige Bundesbauministerium fördert zum Beispiel barrierefreie und- reduzierte Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen. Dazu zählen die Überbrückung von Stufen, der Abbau von Schwellen sowie der Einbau von Treppenlift und Aufzügen. Dazu gehört aber auch der notwendige Umbau von Bad und Küche.

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One Response to “ Gesetzgeber zahlt Zuschuss für Einbau von Treppenlift ”

  1. Peter on 26. Juli 2010 at 11:50

    Das würde ich sehr fair finden!

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