Geld vom Land für den Treppenlift

22. Januar 2010
By admin



Damit Menschen mit Behinderungen in ihren bisherigen Wohnungen und in ihrem sozialen Umfeld bleiben können, gibt das Land Hessen auch dieses Jahr wieder Kostenzuschüsse, um bauliche Hindernisse in Wohngebäuden entfernen zu können. So können etwa Toiletten und Bäder behindertengerecht umgebaut werden, Stufen und Schwellen beseitigt oder ein Treppenlift bzw. eine Rampe eingebaut werden. Wichtig: Antrag bis 15. März ans Stadtplanungsamt!

Der Kostenzuschuss kann bei einem vom Eigentümer oder von dessen Angehörigen genutzten Wohnung bis zu fünfzig Prozent betragen. Auch Mieter in Mietwohnungen können grundsätzlich gefödert werden. Der Eigentümer der Mietwohnung muss in diesem Fall einen Antrag auf Modernisierungsförderung stellen. Richtlinien und Anmeldungsformulare sind erhältlich beim Stadtplanungsamt, Bereich Stadterneuerung und Wohnungsbau. Anmeldeschluss bei der Stadt ist der 15. März 2010. Ganzer Artikel

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2 Responses to “ Geld vom Land für den Treppenlift ”

  1. Treppenlift on 5. Februar 2010 at 16:59

    Senioren haben nicht unbedingt einen Behindertenausweis zur Hand, wenn Sie in die Lebenssituation kommen, in der sie einen Treppenlift brauchen könnten. Wie kann man da am besten vorgehen, wenn man einen Antrag stellen möchte?

  2. Kira on 10. Februar 2010 at 16:27

    Danke für die Treppenlift Info! War mir bisher völlig unbekannt das das Land unter Umständen Treppenlifte finanziert. Die Nachricht kommt mir gerade recht. Jetzt ist die Finanzierung für die Treppenlifte hoffentlich geklärt.

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